Berufsabschluss nach Landesrecht Kinderpflege
Aufnahmebedingungen | Zur Anmeldung für Schülerinnen/ Schüler/ Eltern | |||||
Für die Aufnahme sind die Erfüllung einer 10-jährigen Vollzeitschulpflicht und mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. | ||||||
Zielsetzung | ||||||
Die Berufsfachschule für Kinderpflege ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die sich für eine Arbeit mit Kindern im Alter bis zu 6 Jahren interessieren und in sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Horten, Heimen etc.) oder als Tagespflegeperson arbeiten wollen. Auch wer den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers ergreifen möchte, kann hier eine wichtige Voraussetzung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben. | ||||||
Berufsabschluss | ||||||
Dieser zweijährige Bildungsgang endet nach zwei erfolgreichen schriftlichen Prüfungen, die sich aus den beruflichen Handlungsfeldern ergeben, mit dem bundesweit anerkannten Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in. Er berechtigt auch dazu, bei den örtlichen Jugendämtern eine Tagespflegeerlaubnis zu beantragen und dann als Tagespflegeperson selbstständig zu arbeiten. | ||||||
Schulabschluss | ||||||
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Wie ist der Unterricht organisiert | ||||||
Die Ausbildung umfasst Unterricht und praktische Tätigkeit und orientiert sich an Situationen der Berufspraxis. Die Unterrichtsfächer sind: | ||||||
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Die praktische Ausbildung | ||||||
Die praktische Ausbildung erfolgt in Kindertageseinrichtungen und für kurze Zeit auch in Kindertagespflegestellen, jeweils an einem Praxistag in der Woche und während mehrwöchiger Blockpraktika. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich selbstständig einen Praktikumsplatz. | ||||||
Was wir von Ihnen erwarten | ||||||
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Kontakt und Beratung
Ansprechpartnerin: | Frau Mertens |
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