Einleitung | |
Die zweijährige Höhere Berufsfachschule Technik ist für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gedacht, die sich auf eine gehobene Stellung in der Technik vorbereiten wollen. In Verbindung mit einem Berufsabschluss oder eine halbjährigen (24 Wochen) gelenkten Praktikum berechtigt der Abschluss zu einem Studium an einer Fachhochschule. Die Höhere Berufsfachschule vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten der beruflichen Praxis. Gleichzeitig werden Voraussetzungen für das Studium geschaffen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zudem in die Lage versetzt werden, persönliche, berufliche und gesellschaftliche Lebenssituationen erfolgreich zu bewältigen.
Der Besuch dieser Schulform im metalltechnischen Bereich erhöht für viele Schülerinnen und Schüler die Chance, einen Ausbildungsplatz im dualen System zu bekommen. Mit unserer Profilbildung in der Maschinen-/Automatisierungstechnik erwerben unsere Schülerinnen und Schüler wertvolle Kenntnisse in der Steuer- und Regelungstechnik, Programmierung von Werkzeugmaschinen (CNC) sowie bei der computerunterstützten Zeichnungserstellung (CAD). |
Unsere Themen |
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie - die Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- berufliche Kenntnisse
|
Zielsetzung |
- einfache Baugruppen der Handhabungstechnik und ihrer Steuerungen mit entsprechender Arbeitsplanung zu konstruieren,
- die Sprach- und Kommunikationsfähigkeit in der Texterfassung, der Textproduktion und der Präsentation zu erweitern
- und die Selbständigkeit und Teamfähigkeit zu fördern.
|
Gute Vorkenntnisse für eine Ausbildung als |
- Mechatroniker
- Industriemechaniker
- Metallbauer
- Anlagenmechaniker
- usw.
|
Studiengänge an einer Fachhochschule |
z. B.- Maschinenbau
- Elektrotechnik
- Konstruktionstechnik
- Verfahrenstechnik
- Ingenieurwesen
- Es ist jedoch auch jeder andere Studiengang an einer Fachhochschule möglich.
|
Eingangsvoraussetzungen für die zweijährige Schulform |
- mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- solide Kenntnisse in Deutsch, Englisch, aber insbesondere in Mathematik und Naturwissenschaften
- Interesse an Metalltechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik
|
Ausbildungsinhalte |
- berufsübergreifender Bereich
- berufsbezogener Bereich
- Differenzierungsbereich
- Praktikum
|
Berufsübergreifender Bereich |
- Deutsch / Kommunikation
- Politik / Gesellschaftslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Religionslehre
|
Berufsbezogener Bereich |
- Maschinenbau- / Systemtechnik
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Mathematik
- Englisch
- Wirtschaftslehre
- Physik
|
Differenzierungsbereich |
- CNC-Technik
- Technische Kommunikation / CAD
- Speicherprogrammierbare Steuerung
|
Abschluss und Qualifikation |
- berufliche Kenntnisse
- Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Für den Zugang zu einem Fachhochschulstudium ist die volle Fachhochschulreife erforderlich. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Höheren Berufsfachschule erwerben diese entweder nach einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit oder nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Alternativ können die Schülerinnen und Schüler auch ein einschlägiges halbjähriges Praktikum ableisten. Dieses Praktikum kann zeitlich geteilt werden. |
Orientierung und Unterstützung bei der späteren Berufswahl
|
|
Praktikum |
Vorgaben durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung | Der Bildungsgang ermöglicht den vollen Erwerb der Fachhochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung) in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Betriebspraktikum (24 Wochen). Teile dieses Praktikums können während des Besuchs des Bildungsgangs während der Ferien absolviert werden. | Angebot | Das Adam-Josef-Cüppers-Berufskolleg bietet die Integration des Praktikums in den Bildungsgang an. Dadurch wird der Zugang zu einem Fachhochschulstudium wesentlich erleichtert. Jede Fachhochschule stellt jedoch weitere Bedingungen, die vor der Einschreibung erfüllt werden müssen. | Rahmenbedingungen für die Organisation / Anrechnung von praktischen Tätigkeiten:
| Auf das halbjährige einschlägige Praktikum (von 24 Wochen) werden durch die Schule angerechnet : | | die verpflichtend in den letzten zwei Schulwochen des Schuljahres der Klasse 11 absolviert werden. (siehe: Abschnitt III Nr. 2 c) Praktikum-Ausbildungsordnung) | | des integrierten Praktikums in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs
| | des ergänzenden schulischen Praktikums im Differenzierungsbereich | | die freiwillig während der Ferien oder nach Abschluss des Bildungsgangs absolviert wurden. |
(siehe: http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/hoehere-berufsfachschule/berufliche-kenntnisse/downloads/ Publikation: Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen, Siehe Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen) |
| Anforderung an den Praktikumsbetrieb | Das Praktikum soll in Betrieben, Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, in denen die entsprechenden Tätigkeiten des Bildungsganges ausgeführt werden können. Als geeignet gelten: - anerkannte Ausbildungsbetriebe bzw. Betriebe, die zur Ausbildung berechtigt sind.
- Einrichtungen oder Behörden, die die Berechtigung haben, in einem entsprechenden anerkannten Beruf auszubilden.
- weitere Praktikumsstellen können von der Bezirksregierung zugelassen werden.
| Anforderungen an das Praktikum | Da das Praktikum dem beruflichen Schwerpunkt des Bildungsganges entsprechen muss, sollen die Praktikant*innen mit Tätigkeitsfeldern vertraut werden, die als typisch für den Bildungsgang und seine Profilbildung angesehen werden können. Die Schüler*innen bewerben sich selbstständig bei geeigneten Betrieben, unterstützt durch Informationsmaterial der Schule über den Bildungsgang und den Charakter des Praktikums. | Die notwendigen Formulare / Informationen erhalten Sie hier ... | |
|