Berufsfachschule Gesundheit /Erziehung und Soziales
Fachrichtung Kinderpflege (PIA)
Aufnahmebedingungen | Zur Anmeldung für Schülerinnen/ Schüler/ Eltern | |||||
mindestens Hauptschulabschlus | ||||||
Zielsetzung | ||||||
Die Berufsfachschule Gesundheit / Erziehung und Soziales mit der praxisintegrierten Fachrichtung Kinderpflege ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die sich für eine Arbeit mit Kindern im Alter bis zu 6 Jahren interessieren und in sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindergarten, Horten, Heimen etc.) oder als Tagespflegeperson arbeiten wollen. Auch wer den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers ergreifen möchte, kann hier eine wichtige Voraussetzung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben. | ||||||
Berufsabschluss | ||||||
Dieser zweijährige Bildungsgang endet nach zwei erfolgreichen schriftlichen Prüfungen, bestehend aus zwei Facharbeiten und ggf. einer mündlichen Prüfung mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in. | ||||||
Schulabschluss | ||||||
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Wie ist der Unterricht organisiert | ||||||
Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie findet sowohl am Lernort Schule als auch am Lernort Praxis, also einer zugelassenen Kindertagesstätte, statt. Im 1. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an 3 Tagen in der Schule statt, im 2. Jahr an 2 Tagen. | ||||||
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Die praktische Ausbildung | ||||||
Die praktische Ausbildung erfolgt in Kindertageseinrichtungen, jeweils an 2, bzw. 3 Praxistagen in der Woche. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich selbstständig einen Praktikumsplatz. | ||||||
Was wir von Ihnen erwarten | ||||||
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Kontakt und Beratung
Ansprechpartnerin: | Frau Mertens |
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