Berufsabschluss nach Landesrecht
Sozialassistent Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
Aufnahmebedingungen | ||||||
Für die Aufnahme ist die Erfüllung einer 10-jährigen Vollzeitschulpflicht und mindestens ein erster Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss) erforderlich. Zusätzlich muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. | ||||||
Zielsetzung | ||||||
Die Berufsfachschule für Sozialassistentinnen/Sozialassistenten mit Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder ist für Schüler und Schülerinnen vorgesehen, die Interesse im sozialen Bereich und an der Arbeit mit Menschen mit Kindern im Grundschulalter haben. | ||||||
Berufsaussichten | ||||||
Die Wahrscheinlichkeit, nach der Ausbildung direkt in den Beruf einsteigen zu können, ist sehr hoch. Nach dem Ganztagsförderungsgesetz vom 02.10.2021 hat die Bundesregierung die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern ab 2026 rechtlich verankert. Hierfür wird das nötige gut ausgebildete Personal benötigt. | ||||||
Berufs - und Schulabschluss | ||||||
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Wie ist der Unterricht organisiert | ||||||
Die Ausbildung umfasst Unterricht und praktische Tätigkeit und orientiert sich an Situationen der Berufspraxis. | ||||||
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Die praktische Ausbildung | ||||||
Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) erfolgt an 4 Nachmittagen pro Woche. Montags bis donnerstags endet der Unterricht um 11 Uhr, sodass die Auszubildenden im Anschluss an die Schule für jeweils vier Stunden dem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stehen und dort die Nachmittagsbetreuung an den Schulen unterstützen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung obliegt dem Träger. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich selbstständig einen Praktikumsplatz. | ||||||
Was wir von Ihnen erwarten | ||||||
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Kontakt und Beratung
Ansprechpartnerin: | Frau Schiffner | Sprechstunde: |